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ESF-Basissprachkurse
Um die Potenziale von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt zu nutzen und einen möglichst frühzeitigen Arbeitsmarktzugang zu gewährleisten, weiteten das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit 2015 das Projekt „Early Intervention – Modellprojekt zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ unter dem Namen „Early Intervention NRW+“ aus. Dieses wurde anschließend in die Integration Points überführt. In den Integration Points finden Geflüchtete Ansprechpartner aus der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und anderen Behörden und Institutionen, wie z.B. Ausländerbehörde, Sozialamt usw. unter einem Dach. Damit ist das ursprüngliche Konzept qualitativ weiterentwickelt worden.
Aktuell haben noch immer nicht alle Geflüchteten mit einer individuell guten Bleibeperspektive Zugang zu den Deutschsprachförderangeboten des Bundes (z.B. Integrationskurse). Eine berufsbezogene Sprachförderung ist zudem erst ab dem Sprachniveau A1 entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) möglich. Deshalb unterstützt das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI NRW) mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds die Arbeitsmarktintegration durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“. Diese sollen aus 300 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten, in der Regel 4-5 Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag) pro Kurs bestehen, analog den Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt werden (vgl. Rahmencurriculum für Integrationskurse auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge) und mit dem Zielniveau A1 GER abschließen.
Am Ende des Kurses ist mindestens ein interner Abschlusstest durchzuführen und den Teilnehmenden, die das derzeitige Zielniveau A1 GER erreicht haben, ein Zeugnis auszustellen.
Die Basissprachkurse sind für Flüchtlinge mit einer individuell guten (nicht eindeutig geklärten) Bleibeperspektive zugänglich. Damit ermöglichen diese Sprachkurse einer Zielgruppe den Zugang zu Sprachförderung, die derzeit keinen Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten hat. Aus diesem Grund sollten auch keine Personen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia zugewiesen werden, die noch eine Wartezeit zu einem Integrationskurs überbrücken müssen. Weiterhin dürfen den Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a AsylG zugewiesen werden. Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit.
Zielsetzung der Förderung
Das Projekt verfolgt den Ansatz, die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz bei den Flüchtlingen zu schließen und ermöglicht den Teilnehmenden den Erwerb der Sprachkompetenz (A1 GER). Ziel ist, durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote (z.B. ESF-BAMF-Kurse, Förderinstrumente des SGB II und des SGB III) zu erreichen.
Zum 01.11.2016 ist die Förderung der Basissprachkurse als Regelförderprogramm in die ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 aufgenommen worden. Die Antragsstellung kann nunmehr jederzeit erfolgen und ist nicht an Fristen eines Aufrufes gebunden. Die Förderung kann für ein Jahr beantragt werden.
Der Durchführungszeitraum darf maximal ein Jahr umfassen. Zudem ist die Bewilligung der Basissprachkurse auf 8 Kurse pro Antragssteller begrenzt. Bei realer Ausschöpfung dieses Kontingents können im Einzelfall weitere Kurse gefördert werden, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind.
Das Lehr- und Vewaltungspersonal
Wir verfügen über qualifizierte Mitarbeiter. Dank Ihrer Erfahrungen, ist eine qualitative Wissensvermittlung erst möglich.