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Integrationkurse
Der „Ideal Bildungsverein e.V.“ ist einer der lizenzierten Sprachkursträger des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Stadt Düren.
Die Integrationskurse richten sich an neu Zugewanderte und bereits in der Bundesrepublik Deutschland lebende Migranten, die einen Anspruch oder die Verpflichtung haben, an einem Sprachkurs teilzunehmen. Dabei kann das Bundesamt je nach der sozialen Situation der Teilnehmer entweder ganz oder teilweise die Kosten übernehmen.
Der Integrationskurs des Bundes besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Nach insgesamt 700 Stunden (in Spezialkursen kann die Stundenzahl abweichen) endet er mit einem skalierten Sprachtest sowie dem Test „Leben in Deutschland“. Das Ziel: Alle Teilnehmer sollen das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen und einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands bekommen.
Folgende Integrationskurse werden Angeboten:
Allgemeiner Integrationskurs mit und ohne KIBE
Der allgemeine Integrationskurs ist ein Angebot für Menschen, die nur wenig Deutsch sprechen. Voraussetzung für den Besuch dieses Kurses sind elementare Kenntnisse der deutschen Sprache. In dem Kurs werden in sechs Modulen die notwendigen Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vermittelt, die zum Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) führen.
Kursdauer: 600 Unterrichtsstunden
Alphabetisierungskurs
Alphabetisierungskurse richten sich an Migranten, die (das lateinische Alphabet oder generell) nicht oder nicht ausreichend lesen und schreiben können und daher zu Beginn des Spracherwerbsprozesses einer besonderen (schrift-)sprachlichen und methodisch-didaktischen Förderung bedürfen. Zur angesprochenen Zielgruppe gehören drei Hauptgruppen, die gemeinsam unterrichtet werden:
- Primäre Analphabeten (ohne schriftsprachliche Kompetenzen)
- Funktionale Analphabeten (mehr oder weniger gering ausgebildete elementare Kompetenzen im Lesen und Schreiben, die für den Besuch eines allgemeinen Integrationskurses oder eines Integrationskurses für andere spezielle Zielgruppen aber nicht ausreichen)
- Zweitschriftlerner (bereits in einer nicht-lateinischen Schrift alphabetisiert)
Im Alphabetisierungskurs wird angestrebt,
- dem Ziel der funktionalen Alphabetisierung der Teilnehmenden möglichst nah zu kommen und gleichzeitig Deutschkenntnisse zu vermitteln,
- die soziale Integrationsfähigkeit der Teilnehmenden durch Autonomie fördernde und an Nachhaltigkeit orientierte Unterrichtsmethoden zu stärken,
- Deutschkenntnisse auf dem Niveau der elementaren Sprachverwendung (entsprechend dem GER) zu erwerben, in der Regel bis zum Niveau A2 und gegebenenfalls darüber hinaus. Für Teilnehmende, die aufgrund ihres erreichten Sprachstands aus einem laufenden Alphabetisierungskurs in eine andere Kursart für spezielle Zielgruppen (z.B. Frauenintegrationskurs oder Förderkurs) oder auch in einen allgemeinen Integrationskurs wechseln könnten, kann ein Niveau oberhalb von A2 bis B1 angestrebt werden.
In den Optionen:
- ein Einstufungssystem, das – je nach Vorkenntnissen – einen Einstieg auch in fortgeschrittenere Kursabschnitte eines Alphabetisierungskurses ermöglicht,
- die Möglichkeit für höher Eingestufte, bei entsprechendem Lernerfolg in eine andere Integrationskursart zu wechseln,
- eine konsequent teilnehmerorientierte Methodik, die auch soziale, interkulturelle sowie psychologische Ziele berücksichtigt,
- ein durch Binnendifferenzierung und offene bzw. Lernerautonomie fördernde Unterrichtsmethoden gekennzeichneter Unterricht, der ein für den einzelnen Teilnehmer niveaugerechtes Weiterlernen innerhalb des Alphabetisierungskurses ermöglicht.
Die Grundlage für die Umsetzung der Alphabetisierungskurse ist das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs. Hier finden Sie weitere Informationen.
Zweitschriftlernerkurs
Der bis zu 1.000 UE umfassende Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs) richtet sich an Migrantinnen und Migranten, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind. Das lateinische Alphabet müssen sie nun als weiteres Schriftsystem erwerben, um die deutsche Sprache erfolgreich erlernen zu können.
Im Zweitschriftlernerkurs erwerben sie zunächst das lateinische Alphabet, woran sich der Sprachkurs mit bis zu 900 UE und der Orientierungskurs mit 100 UE anschließen. Im Sprachkurs erwerben die Teilnehmenden Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmans (GER) und im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Zweitschriftlernerkurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.
Weitere Informationen finden Sie im Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs für Zweitschriftlernende.
Weitere Informationen zur BAMF lizenzierte Kursen in Ihrer Sprache
deutsch; albanisch; amharisch; arabisch; bulgarisch;
chinesisch; dari; englisch; französisch; griechisch;
hindi; italienisch; japanisch; kroatisch; kurdisch kurmanci;
oromo; paschtu; persisch; portugiesisch;
polnisch; rumänisch; russisch; serbisch; slowakisch;
slowenisch; spanisch; tamil; thailändisch;
tigrinia; tschechisch; türkisch; ungarisch; vietnamesisch
ESF-Basissprachkurse (nicht BAMF lizenziert)
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“. Diese sollen aus 300 Unterrichtseinheiten (UE = 45 Minuten, in der Regel 4-5 Unterrichtseinheiten pro Unterrichtstag) pro Kurs bestehen, analog den Standards der Integrationskurse des Bundes durchgeführt werden (vgl. Rahmencurriculum für Integrationskurse auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge) und mit dem Zielniveau A1 GER abschließen.
Am Ende des Kurses ist mindestens ein interner Abschlusstest durchzuführen und den Teilnehmenden, die das derzeitige Zielniveau A1 GER erreicht haben, ein Zeugnis auszustellen.
Die Basissprachkurse sind für Flüchtlinge mit einer individuell guten (nicht eindeutig geklärten) Bleibeperspektive zugänglich. Damit ermöglichen diese Sprachkurse einer Zielgruppe den Zugang zu Sprachförderung, die derzeit keinen Zugang zu den Integrationskursen oder anderen Sprachförderangeboten hat. Aus diesem Grund sollten auch keine Personen aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia zugewiesen werden, die noch eine Wartezeit zu einem Integrationskurs überbrücken müssen. Weiterhin dürfen den Kursen keine Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ nach § 29a AsylG zugewiesen werden. Die Zuweisung der Teilnehmenden an die Sprachkursträger erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit.
Zielsetzung der Förderung
Um die Potenziale von Flüchtlingen für den Arbeitsmarkt zu nutzen und einen möglichst frühzeitigen Arbeitsmarktzugang zu gewährleisten, weiteten das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW) und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit 2015 das Projekt „Early Intervention – Modellprojekt zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“ unter dem Namen „Early Intervention NRW+“ aus. Dieses wurde anschließend in die Integration Points überführt. In den Integration Points finden Geflüchtete Ansprechpartner aus der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und anderen Behörden und Institutionen, wie z.B. Ausländerbehörde, Sozialamt usw. unter einem Dach. Damit ist das ursprüngliche Konzept qualitativ weiterentwickelt worden.
Aktuell haben noch immer nicht alle Geflüchteten mit einer individuell guten Bleibeperspektive Zugang zu den Deutschsprachförderangeboten des Bundes (z.B. Integrationskurse). Eine berufsbezogene Sprachförderung ist zudem erst ab dem Sprachniveau A1 entsprechend des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) möglich. Deshalb unterstützt das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI NRW) mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds die Arbeitsmarktintegration durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“.
Das Projekt verfolgt den Ansatz, die Lücke der fehlenden Sprachkompetenz bei den Flüchtlingen zu schließen und ermöglicht den Teilnehmenden den Erwerb der Sprachkompetenz (A1 GER). Ziel ist, durch die Förderung von „Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ den Anschluss an weiterführende berufsbezogene Sprach- und Schulungsangebote (z.B. ESF-BAMF-Kurse, Förderinstrumente des SGB II und des SGB III) zu erreichen.
Zum 01.11.2016 ist die Förderung der Basissprachkurse als Regelförderprogramm in die ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 aufgenommen worden. Die Antragsstellung kann nunmehr jederzeit erfolgen und ist nicht an Fristen eines Aufrufes gebunden. Die Förderung kann für ein Jahr beantragt werden.
Der Durchführungszeitraum darf maximal ein Jahr umfassen. Zudem ist die Bewilligung der Basissprachkurse auf 8 Kurse pro Antragssteller begrenzt. Bei realer Ausschöpfung dieses Kontingents können im Einzelfall weitere Kurse gefördert werden, sofern Haushaltsmittel verfügbar sind.








Das Lehr- und Vewaltungspersonal
Wir verfügen über qualifizierte Mitarbeiter. Dank Ihrer Erfahrungen, ist eine qualitative Wissensvermittlung erst möglich.
